Intelligente CO2-Bepreisung für Pkw

Mehr E-Pkw durch eine intelligente CO2-Bepreisung!
Eine Weiterentwicklung der Kfz-Steuer zu einer intelligenten CO2-Bepreisung schafft Kostenparität zwischen E-Pkw und Pkw mit Verbrennungsmotor. So wird der Umstieg auf die Elektromobilität beschleunigt, um unsere Klimaziele zu erreichen.

Der Verkehr ist das Sorgenkind der Klimapolitik. Die Studie „Klimaneutrales Deutschland“ hat aufgezeigt, dass bis zum Jahr 2030 ein Umstieg auf 14 Millionen E-Pkw gelingen muss, damit ein Zwischenziel von 65% Treibhausgasreduktion erreicht werden kann und wir uns auf einen Pfad zur Klimaneutralität begeben. Die bisherigen Maßnahmen zur Förderung einer Antriebswende im Straßenverkehr reichen nicht aus, um diese Ziele zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund macht die Stiftung Klimaneutralität den Vorschlag einer intelligenten CO2-Bepreisung für Pkw: Die Kfz-Steuer wird so umgestaltet, dass neue Fahrzeuge mit CO2-emittierenden Verbrennungsmotoren keinen preislichen Vorteil mehr haben gegenüber solchen mit CO2-freien Antrieben.

Gestützt wird der Vorschlag auf einem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, das mögliche nationale Instrumente untersucht, die für eine Beschleunigung des Umstiegs auf Elektromobilität in Frage kommen. Das Gutachten kammt zum Schluss, dass unter anderem ein Bonus-Malus-System, bestehend einerseits aus Steuerbegünstigungen und andererseits aus einer höheren Kfz-Besteuerung, sowohl unionsrechtlich als auch verfassungsrechtlich zulässig wäre.

 

Unser Vorschlag

Stiftung Klimaneutralität (2021): Intelligente CO2-Bepreisung für Pkw. Instrumentenvorschlag.

Stiftung Klimaneutralität schlägt vor, die Kfz-Steuer ausschließlich für Neufahrzeuge wie folgt umzugestalten:

Maßgeblich für die Höhe des jährlichen Steuersatzes ist zukünftig allein der CO2-Ausstoß. Es wird zwischen drei Fahrzeugkategorien unterschieden:

Rein batterieelektrische Fahrzeuge mit einem Ausstoß von 0 g CO2/km bleiben von der Kfz-Steuer ausgenommen. Die aktuelle Befristung der Steuerbefreiung auf den 31.12.2030 wird aufgehoben. Benzin- und Dieselfahrzeuge werden entsprechend ihrer CO2-Emissionen (in Gramm pro Kilometer nach Herstellerangabe) so besteuert, dass, über einen 10-Jahreszeitraum gerechnet, die durchschnittlichen Preisunterschiede zu batterieelektrischen Fahrzeugen ausgeglichen werden. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge werden mit einem höheren Steuersatz pro Gramm CO2-Emission pro Kilometer besteuert, um das Missverhältnis zu adressieren, dass reale Kraftstoffverbräuche in der Regel deutlich höher sind als in der Fahrzeugkennzeichnung angegeben.

Worin bestehen die Vorteile dieses Vorschlags?

  1. Eine CO2-Bepreisung über die Kfz-Steuer für Neufahrzeuge schafft Kostenparität bei der Anschaffung von E-Pkw und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
  2. Fahrzeughalter, die ihre Kaufentscheidung in der Vergangenheit getroffen haben, sind nicht betroffen.
  3. Kaufentscheidungen bei Dienstwagen werden besonders angereizt, da der Arbeitgeber die Kfz-Steuer trägt.
  4. Der Bundeshaushalt wird nicht belastet, sondern entlastet.
Instrumentenvorschlag | März 2021

Stiftung Klimaneutralität (2021):

Intelligente CO2-Bepreisung für Pkw

Instrumentenvorschlag

Berlin, März 2021

Rechtsgutachten | März 2021

Becker Büttner Held (2021):

Europa- und verfassungsrechtliche Fragestellungen bzgl. ausgewählter klimapolitischer Instrumente im Verkehrssektor

Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität

Berlin, März 2021