Mobilitätswende vor Ort

Klimaneutralität geht nur mit einer Mobilitätswende weg vom individuellen Pkw hin zu Rad, Fuß und ÖPNV. Die Kommunen sind zentrale Akteure vor Ort. Sie müssen bei der Mobilitätswende mehr entscheiden können.

Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität (2021): Mobilitätswende vor Ort – Stärkung kommunaler Handlungsmöglichkeiten im Straßenverkehrsrecht.

Kommunen sind in einer Schlüsselposition, um die Mobilitätswende voranzubringen – etwa durch die Einrichtung von Fahrradstreifen, verkehrsberuhigter Zonen oder von Parkraumbewirtschaftung. Der derzeitige Rechtsrahmen, das Straßenverkehrsrecht, behindert Kommunen aber häufig dabei. Vor diesem Hintergrund haben Stiftung Klimaneutralität und Agora Verkehrswende die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held damit beauftragt, mit einem Rechtsgutachten der Frage nachzugehen, wie im Rahmen eines schnell umzusetzenden Sofortprogramms das Straßenverkehrsrecht so geändert werden kann, dass die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zur Umsetzung der Mobilitätswende gestärkt werden.

Gestützt auf das Rechtsgutachten machen Stiftung Klimaneutralität und Agora Verkehrswende einen Vorschlag für eine kurzfristige Reform des Straßenverkehrsrechts.

Eckpunkte der Reform sind:

  • Erweiterung des Regelungszwecks des Straßenverkehrsrechts: Neben der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden werden der Klima- und Umweltschutz, der Gesundheitsschutz und die Unterstützung einer nachhaltigen städtebaulichen und verkehrsplanerischen Entwicklung umfasst.
  • Neugestaltung des § 45 StVO: Dieser für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zentrale Paragraph wird im Sinne einer gesamtheitlichen Entscheidungspraxis auf kommunaler Ebene neugestaltet.
  • Rechtsrahmen für Sharing-Angebote: Mit einer bundeseinheitlichen Regelung für alle Sharing-Angebote wird der notwendige Rechtsrahmen geschaffen, damit Sharing-Angebote als echtes Instrument einer Verkehrswende genutzt werden.
  • Angemessene Geschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit wird innerorts auf 30 km/h festgesetzt. Kommunen können von dieser Regel abweichend in Ausnahmefällen Tempo 50 innerorts anordnen.
Regelungsvorschlag | Juli 2021

Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität (2021):
Mobilitätswende vor Ort – Stärkung kommunaler Handlungsmöglichkeiten im Straßenverkehrsrecht.

Rechtsgutachten | Juli 2021

Becker Büttner Held (2021):
Sofortprogramm Mobilitätswende – Stärkung kommunaler Handlungsmöglichkeiten im Straßenverkehrsrecht. Rechtsgutachten erstellt im Auftrag von Stiftung Klimaneutralität und Agora Verkehrswende.

Pressemitteilung | Juli 2021

Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität (2021):
Pressemitteilung, 06.07.2021