Mehr Flächen für Windenergie

Um den notwendigen Ausbau der Windenergie in Deutschland zu beschleunigen, müssen deutlich mehr qualifizierte Flächen für den Bau von Windenergieanlagen verfügbar gemacht werden. Durch gezielte Änderungen im Planungsrecht kann die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie an Land schnell und rechtssicher erhöht werden.

Massiver Ausbau der Windenergie notwendig

Auf dem Weg zur Klimaneutralität wird die Windenergie zur wichtigsten Energiequelle in Deutschland. Der Bedarf an installierter Windenergieleistung an Land steigt bis 2030 auf 80 Gigawatt und bis 2050 auf 130 Gigawatt. Die Ausschreibungsmengen für Windenergie müssen auf 6,5 Gigawatt pro Jahr angehoben werden (siehe unser Hintergrundpapier).

Ende 2020 waren erst knapp 55 Gigawatt installiert. Der Ausbau der Windenergie an Land ist in den letzten drei Jahren massiv eingebrochen. Einer der wesentlichen Gründe ist ein Mangel an verfügbaren Flächen.

Ziel: 2% der Bundesfläche für Windenergie

Nach aktuellen Schätzungen wird für die Transformation zur Klimaneutralität ein Anteil der Landes- und Gemeindeflächen von durchschnittlich 2 % für die Windenergie benötigt. Hiervon sind wir mit bislang 0,9 % noch weit entfernt. Die aktuelle Regelungsstruktur des Baugesetzbuches, deren Anwendung in den Kommunen und die dazu ergangene Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte haben nicht zu einer Bereitstellung von ausreichenden Flächen geführt.

Unser Vorschlag

Stiftung Klimaneutralität (2021): Wie kann die Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergie an Land schnell und rechtssicher erhöht werden? Regelungsvorschlag. Berlin, Jan. 2021

Konzentrationszonenplanung nur bei ausreichender Flächenausweisung

Die Stiftung Klimaneutralität macht einen Vorschlag für eine Neufassung der sogenannten Konzentrationszonenplanung im Baugesetzbuch, der sich schnell umsetzen lässt.

Gestützt ist der Vorschlag auf einem Gutachten des Augsburger Umwelt- und Planungsjuristen Professor Martin Kment.

Mit diesem Instrument können Kommunen und Länder die Ansiedlung von Windenergieanlagen räumlich steuern. Dabei müssen sie der Windenergie ausreichend Raum verschaffen. Um den Streit vor den Gerichten, was „ausreichend“ bedeutet, zu beenden, schlägt die Stiftung Kli­maneutralität vor, dass der Bedarf durch den Bundesgesetzgeber bestimmt wird. Die dafür erforder­lichen Flächen werden nach einem einheitlichen Verfahren auf die Gebietskörperschaften verteilt und für jede Kommune ein Mindestanteil bestimmt. Konzentrationszonenplanungen sollen in Zukunft nur noch dann zulässig sein, wenn der Windenergie ausreichend Raum verschafft wird.

Fraunhofer-IEE im Auftrag von Stiftung Klimaneutralität, © GeoBasis-DE / BKG 2020 (Daten verändert)

Positiver Anreiz für Flächenausweisung

Es gibt keine Pflicht, Konzentrationszonen für die Windenergie zu planen und auszuweisen. Doch nur solche Konzentrationszonenplanungen, die mindestens dem Windenergie-Beitragswert entsprechen, entfalten eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich. Hierdurch wird ein positiver Anreiz geschaffen, der Windenergie ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen.

Wer Konzentrationszonen plant, wird weiterhin vor Ort entschieden. Die Planung könnten die Kommunen mit Flächennutzungsplanen vornehmen, mehrere Kommunen gemeinsam oder die Länder mit Hilfe der Raumordnung.

Einnahmen für Kommunen

Zusammen mit dem Regelungsvorschlag legt die Stiftung Klimaneutralität eine Übersicht vor, die zeigt, mit welchen Einnahmen die Kommunen in Zukunft rechnen können, wenn sie den Ausbau der Windenergie vorantreiben. Das EEG 2021 ermöglicht Betreibern von neuen Windenergieanlagen, durchschnittlich 25.000 € pro Anlage und Jahr an die Kommunalhaushalte zu überweisen.

Eine Präsentation zum Vorschlag der Stiftung Klimaneutralität mit einer Schätzung zu den möglichen Zahlungen an die kommunalen Haushalte finden Sie hier.

Bestimmung des „Windenergie-Beitragswerts“

Der Mindestanteil, der „Windenergie-Beitragswert“ heißen soll, kann auf verschiedene Weisen ermittelt werden. Die Stiftung Klimaneutralität macht folgenden Vorschlag, der berücksichtigt, dass es dicht und dünn besiedelte Kommunen gibt und solche mit viel und wenig Wind:

  • Zunächst wird nach einheitlichen Regeln und auf der Basis behördlich verfügbarer Geoinfor­ma­tionen für jede der 11.000 Gemeinden in Deutschland ermittelt, welche Flächen nicht für Wind­energieanlagen in Frage kommen. Dabei werden nur solche Flächen ausgeschlossen, die bun­des­weit einheitlich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Windenergienutzung verwehrt blei­ben, etwa Siedlungsflächen mit Wohnnutzung, Naturschutzgebiete, National­parke und die Kernzonen von Biosphärenreservaten. Eine von der Stiftung Klimaneutralität beauftragte Ana­lyse des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) zeigt, dass die Summe aller nach den einheitlichen Kriterien bestimmten Ausschluss­flächen etwa 57 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik beträgt. Entsprechend ergibt sich eine Netto-Restfläche von etwa 43 %.
  • In einem zweiten Schritt wird für jede Gemeinde die Restfläche ermittelt, die sich aus der Dif­ferenz zwischen Gemeindefläche und rechnerischer Ausschlussfläche ergibt. Von dieser Rest­fläche müssen die Gemeinden der Windenergienutzung einen Anteil verfügbar machen, der in Summe den erforderlichen 2 % der Gesamtfläche entspricht. Dazu sind von der gesam­ten Restfläche durchschnittlich knapp 5 % erforderlich.
  • Im dritten Schritt wird für jede Gemeinde aus der rechnerischen Restfläche der „Windener­gie-Beitragswert“ als Flächengröße bestimmt. Dabei wird neben der oben genannten Aus­gangsgröße die Windhöffigkeit im jeweiligen Bundesland berücksichtigt. Der Windener­gie-Beitrags­wert in Gemeinden mit viel Wind soll größer sein als in Gemeinden mit wenig Wind. In der Summe entsprechen die Windenergie-Beitragswerte aller Gemeinden 2 % der Gesamt­fläche Deutschlands. Welche konkreten Flächen die Gemeinden, Regionen oder Länder tat­sächlich für die Windenergienutzung ausweisen, bleibt wie bisher den örtlichen Planungsträ­gern vorbehalten.

Berechnungsergebnisse der „Windenergie-Beitragswerte“ für Länder, Kreise und Gemeinden in Deutschland finden Sie hier.

Regelungsvorschlag | Jan. 2021

Stiftung Klimaneutralität (2021):

Wie kann die Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergie an Land schnell und rechtssicher erhöht werden?

Regelungsvorschlag

Berlin, Januar 2021

Gutachten | Jan. 2021

Kment, Martin (2020):
Sachdienliche Änderungen des Baugesetzbuchs zur Förderung von Flächenausweisungen für Windenergieanlagen.

Rechtswissenschaftliches Gutachten im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität
Augsburg, Dez. 2020

WEITERE DOWNLOADS

Foliensatz  | Mehr Fläche für die Windenergie – mit einer Schätzung zu den möglichen Zahlungen an die kommunalen Haushalte | Januar 2021

Tabelle | Berechnungsergebnisse der „Windenergie-Beitragswerte“ für Länder, Kreise und Gemeinden in Deutschland | Januar 2021

Hintergrundpapier | Abschätzung der notwendigen Ausschreibungsmengen und Zubaukorridore für die Windenergie an Land | Januar 2021

Hintergrundpapier | Abschätzung der notwendigen Ausschreibungs- und Zubaukorridore für Photovoltaik (PV) | Januar 2021

Literaturrecherche | Photovoltaik (PV) – Potentiale | Mai 2021