Den Bundesverkehrswegeplan reformieren

Im Rahmen einer kurzfristigen Reform kann die Planung der Verkehrsinfrastruktur an den Klimaschutzzielen ausgerichtet werden.

Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität (2021): Klimastresstest für den Bundesverkehrswegeplan. Vorschlag für eine kurzfristige Reform.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das wichtigste Planungsinstrument für die Infrastruktur in den Bereichen Straße, Schiene und Wasser. Der BVWP 2030 umfasst ein Volumen von etwa 270 Milliarden Euro. In seiner derzeitigen Form ist er nicht kompatibel mit dem Klimaschutzziel von 65 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 und Treibhausgasneutralität bis 2045.

Vor diesem Hintergrund haben Stiftung Klimaneutralität und Agora Verkehrswende die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held damit beauftragt in einem Rechtsgutachten zu untersuchen, ob und wie der Bundesverkehrswegeplan und die darauf aufbauenden Ausbaugesetze kurzfristig so angepasst werden können, dass die Planung der Infrastruktur mit den Klimaschutzzielen im Ein­klang steht.

Vor diesem Hintergrund machen Stiftung Klimaneutralität und Agora Verkehrswende einen Vorschlag für eine kurzfristige Reform:

  • Im Rahmen der im Dezember 2021 anstehenden Bedarfsplanüberprüfung werden die aktuell in den Ausbaugesetzen gelisteten Projekte anhand neuer Planungsgrundsätze überprüft.
  • Der BVWP bzw. die darauf aufbauenden Ausbaugesetze werden so angepasst, dass die Planungen mit zeitgemäßen Planungsgrundsätzen im Einklang stehen.
  • Zentrale Planungsgrundsätze sollten sein:
    • die Einhaltung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor,
    • die quotierte Priorisierung für Schieneninfrastruktur gegenüber Projekten zum Straßenerhalt und -ausbau,
    • die Festlegung von Budget-Anteilen für die Substanzerhaltung gegen­über Ausgaben für den Aus- und Neubau,
    • die Pflicht zur Alternativenprüfung: werden Engpässe im Straßennetz prognostiziert, wird auch der Ausbau paral­leler Schienenwege geprüft.
  • In der Folge werden die Projekte neu priorisiert oder aus den Bedarfsplänen entfernt.
  • Die Überprüfung des Bedarfsplans wird, der ursprünglichen Planung folgend, 2023 abgeschlossen.
  • Im Jahr 2024 werden die Ausbaugesetze für die verschiedenen Verkehrsträger angepasst.
  • Mittelfristig ist der Bundesverkehrswegeplan mit einer gesetzlichen Regelung aufzu­werten, um auch die Entwicklung zukünftiger Pläne nach den dort zu regelnden Grundsätzen und Verfahren zu sichern. Ein solches Gesetz sollte neben einem voran­gestellten Sinn und Zweck des Gesetzes sowohl die notwendigen Planungsgrund­sätze als auch die genauen Verfahrensregelungen enthalten.
Reformvorschlag | Juni 2021

Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität (2021):
Klimastresstest für den Bundesverkehrswegeplan. Vorschlag für eine kurzfristige Reform.

Rechtsgutachten | Juni 2021

Becker Büttner Held (2021):
Der Bundesverkehrswegeplan: Status quo, Reformbedarf und Änderungsmöglichkeiten. Rechtsgutachten im Auftrag von Stiftung Klimaneutralität und Agora Verkehrswende.

Pressemitteilung | Juni 2021

Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität (2021):
Pressemitteilung, 16.06.2021