Das Engpassmanagement kostete 2025 rund 3,1 Milliarden Euro und rund 35 Prozent der abgeregelten Erneuerbaren-Strommenge gingen auf Engpässe im Verteilnetz zurück. Nach dem Netzpaket der Bundesregierung dürfen Netzbetreiber überlastete Gebiete für bis zu sechs Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen. Neue Wind- und Solaranlagen verzichten dort auf einen Teil ihrer Entschädigung, begrenzt auf 20 Prozent der Jahreserzeugung. Eine Frist für den Netzausbau oder finanzielle Folgen bei Verzögerungen sieht der Entwurf nicht vor.

Die Stiftung Klimaneutralität empfiehlt, den Redispatch-Vorbehalt um seine zweite Hälfte zu ergänzen: Beseitigt der Netzbetreiber den Engpass nicht binnen sechs Jahren, trägt er die Entschädigungskosten selbst und darf sie nicht mehr vollständig über die Netzentgelte an die Stromkunden weitergeben.

Ein von der Stiftung beauftragtes Rechtsgutachten der Kanzlei w2k hält diese Kostenverantwortung für unions- und verfassungsrechtlich vereinbar und liefert die Formulierungen für den Gesetzentwurf.

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