Eine im Dezember 2025 veröffentlichte Studie von Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Dezernat Zukunft hat die daraus resultierende Eigenkapitallücke beziffert: Sie liegt bei rund 68 Milliarden Euro. Durch ausgeweitete Fremdkapitalfinanzierung, geringere Gewinnausschüttungen und Kapitalerhöhungen handlungsfähiger Bestandsgesellschafter kann ein Großteil von den EVU selbst mobilisiert werden. Es bleibt eine Lücke von rund 13 Milliarden Euro, vor allem bei Unternehmen, die mehrheitlich Kommunen gehören. Sie zu schließen erfordert zusätzliche Anstrengungen.

 

Um dafür Lösungswege aufzuzeigen, haben Stiftung Klimaneutralität, Dezernat Zukunft und Agora Energiewende ein gemeinsames Projekt zur Eigenkapitalstärkung kommunaler Energieversorger aufgesetzt. Im Zentrum steht der Vorschlag für einen „Deutschland-Standard": ein abgestimmtes Bausteinsystem über die drei föderalen Ebenen, das Kommunen, Ländern und Bund klare Rollen zuweist und die Eigenkapitalzuführung über standardisierte, bundesweit einheitliche Instrumente organisiert.

 

Als Grundlage der Empfehlungen wurden zwei Gutachten erstellt:

  • Ein Rechtsgutachten der Kanzlei W2K Rechtsanwälte analysiert systematisch den rechtlichen Rahmen für die Eigenkapitalstärkung kommunaler EVU auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Es identifiziert die verfügbaren Handlungsoptionen, rechtlichen Grenzen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsspielräume auf allen föderalen Ebenen.
  • Ein gemeinsames Gutachten von Stiftung Klimaneutralität, Dezernat Zukunft und Agora Energiewende bewertet die rechtlich verfügbaren Optionen politisch und entwickelt konkrete Instrumente. Kern des Vorschlags sind nachrangige     Gesellschafterdarlehen auf kommunaler Ebene, Nachrangdarlehensprogramme der Landesförderbanken sowie eine Flankierung durch ein KfW-Nachrangkapitalprogramm und Rückbürgschaften des Bundes unter dem Dach des Deutschlandfonds.