Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit Jahrzehnten das zentrale Instrument zur Finanzierung des Ausbaus in Deutschland. Die Kosten des Ausbaus sind in den vergangenen Jahren dramatisch gesunken, dennoch ist das Umlagevolumen des heutigen EEG – bedingt durch die kumulierten Kosten des Ausbaus in der Vergangenheit – nach wie vor erheblich. Durch Bundeszuschüsse werden die durch den Ausbau der Vergangenheit veranlassten Belastungen für die Stromkunden verringert.

Es bietet sich an, die Rechtsicherheit des künftigen Ausbaus der Erneuerbaren zu erhöhen, indem dieser auf eine eigene Rechtsgrundlage gestellt wird. Ein Wind- und Solarausbaugesetz könnte entwickelt werden, mit dem z.B. für ab 2023 in Betrieb gehende Wind- und Solaranlagen die Lücke zwischen den im Strommarkt erzielbaren Erträgen und einem wettbewerblich ermittelten Referenzpreis geschlossen und der Finanzierungsbedarf über eine separate Umlage abgedeckt werden würde. Die hier vorgelegte Untersuchung des Öko-Instituts im Auftrag von Stiftung Klimaneutralität ordnet ein solches Finanzierungsinstrument im Kontext eines ambitionierten Pfades zur Erreichung von Klimaneutralität mit Blick auf Stromerzeugungsmengen, Differenzkosten und resultierende Umlagen ein.

Agora Energiewende und Stiftung Umweltenergierecht haben dazu das Konzept eines beihilfefreien, schlankeren EEGs entwickelt und aus rechtlicher Sicht eingehend gewürdigt. Mehr dazu finden Sie hier.